1 Ergebnisse für: a181570

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=8

    (1) Bedürfen Rechtsgeschäfte oder Handlungen nach einer Vorschrift dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung auf Grund dieses Gesetzes einer Genehmigung, so ist die Genehmigung zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die Vornahme des



Ähnliche Suchbegriffe