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§ 8 AWG Erteilung von Genehmigungen Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=8
(1) Bedürfen Rechtsgeschäfte oder Handlungen nach einer Vorschrift dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung auf Grund dieses Gesetzes einer Genehmigung, so ist die Genehmigung zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die Vornahme des