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Anlage 2 StVO (zu § 41 Absatz 1 ) Vorschriftzeichen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=Anlage+2
1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote 1 Zeichen 201 Andreaskreuz Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. 2. Wer ein
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Anlage 2 StVO (zu § 41 Absatz 1 ) Vorschriftzeichen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=Anlage+2
1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote 1 Zeichen 201 Andreaskreuz Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. 2. Wer ein