1 Ergebnisse für: a173214
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§ 17 ProdSG Meldepflichten der notifizierten Stelle Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/17.html
(1) Die notifizierte Stelle meldet der Befugnis erteilenden Behörde 1. jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Konformitätsbescheinigung, 2. alle Umstände, die Folgen für die der notifizierten Stelle