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§ 2 PTSG Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=2
(1) Postunternehmen haben folgende von ihnen erbrachte Postdienstleistungen aufrechtzuerhalten und für postbevorrechtigte Kunden (Postbevorrechtigte) vorrangig zu erbringen 1. die Beförderung von Briefsendungen im Sinne des Postgesetzes, deren