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§ 11b SGB II Absetzbeträge Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=11b
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind 1. auf das Einkommen entrichtete Steuern, 2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen