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§ 1 FZV Anwendungsbereich Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=1
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.