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§ 1 WFStG Gewährleistungsermächtigung Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WFStG&a=1
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 22,4 Milliarden Euro für Kredite an die Hellenische Republik zu übernehmen, die als Notmaßnahmen zum Erhalt der