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§ 2 ZollKostV Kostenpflichtige Amtshandlungen Zollkostenverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/9028/a164073.htm
(1) Kostenpflichtig sind die nachfolgenden Amtshandlungen 1. Amtshandlungen, außer solche der Steueraufsicht, die auf Antrag außerhalb des Amtsplatzes oder der Amtsstelle oder außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden, es sei denn