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    http://www.buzer.de/gesetz/9028/a164073.htm

    (1) Kostenpflichtig sind die nachfolgenden Amtshandlungen 1. Amtshandlungen, außer solche der Steueraufsicht, die auf Antrag außerhalb des Amtsplatzes oder der Amtsstelle oder außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden, es sei denn



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