1 Ergebnisse für: a163216
-
§ 16 BNatSchG Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=16
(1) Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt worden sind, sind als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anzuerkennen, soweit 1. die Voraussetzungen des § 15 Absatz 2