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Artikel 1 4. ERÄndV Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Vierte Verordnung zur
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+1235&a=1
Die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert 1. Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt „Diese Zugtrassen sind im Internet zu veröffentlichen und die
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Artikel 1 4. ERÄndV Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung Vierte Verordnung zur
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+1235&a=1
Die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert 1. Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt „Diese Zugtrassen sind im Internet zu veröffentlichen und die