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§ 5 FMStFV Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FMStFV&a=5
(1) An Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, sollen Anforderungen gestellt werden, um eine solide und umsichtige Geschäftspolitik zu gewährleisten. Dasselbe gilt für Unternehmen des