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§ 19a BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=19a
(1) Der Notar ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten zur Deckung der Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, die sich aus seiner Berufstätigkeit und der Tätigkeit von Personen ergeben, für die