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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=117

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Gewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreibt oder 2. entgegen § 51 oder § 51d die Ausbildungsbezeichnung "Meister/Meisterin" führt.



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