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§ 45 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=45
(1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meisterprüfungswesen für zulassungspflichtige Handwerke kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und