1 Ergebnisse für: a14819

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7a

    (1) Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten



Ähnliche Suchbegriffe