1 Ergebnisse für: a14813

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=3

    (1) Ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 liegt vor, wenn in ihm Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig bewirkt werden, es sei denn, daß



Ähnliche Suchbegriffe