1 Ergebnisse für: a147560

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=solvv%2B2006&a=104

    (1) Für jede IRBA-Position, die keine IRBA-Verbriefungsposition nach § 227 Abs. 4 ist und deren IRBA-Risikogewicht nicht nach § 85 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bestimmt wird, ist zum Zweck des Wertberichtigungsvergleichs nach § 105 und zur



Ähnliche Suchbegriffe