3 Ergebnisse für: a143430
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§ 2 EnergieStG Steuertarif Energiesteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7273/a143430.htm
(1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10
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§ 2 EnergieStG Steuertarif Energiesteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2
(1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10
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§ 2 EnergieStG Steuertarif Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2
(1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10