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§ 171c BauGB Stadtumbauvertrag Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=171c
Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit