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§ 11 PsychThG Wissenschaftliche Anerkennung Psychotherapeutengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PsychThG&a=11
Soweit nach diesem Gesetz die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens Voraussetzung für die Entscheidung der zuständigen Behörde ist, soll die Behörde in Zweifelsfällen ihre Entscheidung auf der Grundlage eines Gutachtens