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Anlage KrWaffKontrG (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWaffKontrG&a=Anlage
Teil A Kriegswaffen, auf deren Herstellung die Bundesrepublik Deutschland verzichtet hat (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen) Von der Begriffsbestimmung der Waffen ausgenommen sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen,
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Anlage KrWaffKontrG (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krwaffkontrg&a=Anlage
Teil A Kriegswaffen, auf deren Herstellung die Bundesrepublik Deutschland verzichtet hat (Atomwaffen, biologische und chemische Waffen) Von der Begriffsbestimmung der Waffen ausgenommen sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen,