2 Ergebnisse für: a1193
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§ 17 BauGB Geltungsdauer der Veränderungssperre Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=17
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde
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Deutsches Lied - Komponisten & Dichter
http://www.deutscheslied.com/de/search.cgi?cmd=composers&name=Bierbaum,+Otto+Julius
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