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§ 1 BauGB Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=1
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender