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§ 48 StVG Registerführung und Registerbehörden Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=48
(1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden