3 Ergebnisse für: Zurverfügungstellens
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§ 6 BildscharbV Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=6
Für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 4
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BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+50,+80
Informationen zu BGHSt 50, 80: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Bildschirmarbeitsverordnung&f=1
BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung