210 Ergebnisse für: Zahlungsempfänger
-
§ 2 ZAG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=2
(1) Als Zahlungsdienste gelten nicht 1. Zahlungsvorgänge, die ohne zwischengeschaltete Stellen ausschließlich als unmittelbare Bargeldzahlung vom Zahler an den Zahlungsempfänger erfolgen; 2. Zahlungsvorgänge zwischen Zahler und
-
Prüfzifferberechnung für Kontonummern | Deutsche Bundesbank
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/pruefzifferberechnung
Die Prüfziffersicherung von Kontonummern fördert eine reibungslose und automatisierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Daher ist ein überweisender Zahlungsdienstleister beziehungsweise eine erste Inkassostelle verpflichtet, die Kontonummern der…
-
§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der
-
§ 675t BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675t.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675s,675t
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 675f BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675f.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 675f BGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675f.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 675s BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
-
§ 675x BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675x.html
Keine Beschreibung vorhanden.