102 Ergebnisse für: Zahlers
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§ 675s BGB Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675s.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des...
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§ 675n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675n.html
(1) 1 Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2 Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag...
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§ 675n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675n.html
(1) 1 Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2 Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag...
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BaFin - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie
https://web.archive.org/web/20170808230957/https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2016/Kapitel2/K
Keine Beschreibung vorhanden.
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BaFin - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie
https://web.archive.org/web/20170808230957/https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2016/Kapitel2/Kapitel2_4/Kapitel2_4_2/kapitel2_4_2_node.html
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§ 675y BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675y.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 675t BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675t.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 675n BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675n.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675s,675t
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675c-676c
§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch