91 Ergebnisse für: Wirtschaftsjahre
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BMEL - Agrarbericht - Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Agrarbericht2015.html
Die Bundesregierung legt gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes alle vier Jahre einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor und berichtet u.a. zur Einkommensentwicklung der vergangenen vier Wirtschaftsjahre (2011-2014).
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§ 6a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4h EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4h.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 EStG Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=5
(1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig
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Betriebe haben im Durchschnitt 58.100 € verdient, je Landwirt 39.700 € - News - Management-und-politik - top agrar online - Nachrichten und Preise für die Landwirtschaft
http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Betriebe-haben-im-Durchschnitt-58-100-EUR-verdient-je-Landwirt-39-700-EUR-1011288.htm
Am Mittwoch hatte es der DBV mitgeteilt: Im Durchschnitt haben die Betriebe in Deutschland 58.150 Euro verdient, gegenüber 58.050 Euro im Vorjahr. Ackerbau- und Futterbaubetriebe konnten das
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Betriebe haben im Durchschnitt 58.100 € verdient, je Landwirt 39.700 € - News - Management-und-politik - top agrar online - Nachrichten und Preise für die Landwirtschaft
http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Betriebe-haben-im-Durchschnitt-58-100-EUR-verdient-je-Landwirt-39-700-EUR-1011288.html
Am Mittwoch hatte es der DBV mitgeteilt: Im Durchschnitt haben die Betriebe in Deutschland 58.150 Euro verdient, gegenüber 58.050 Euro im Vorjahr. Ackerbau- und Futterbaubetriebe konnten das
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§ 6a EStG Pensionsrückstellung Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=6a
(1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, 2. die Pensionszusage
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Fassung § 73 FFG a.F. bis 06.08.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1048)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG+05.08.2010&a=73
Text § 73 FFG a.F. Filmförderungsgesetz in der Fassung vom 06.08.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1048)