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Vollziehen1,627 Ergebnisse für: Vollziehung
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Land Oberösterreich - Ereignisse 10. Jh. bis 1493
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/47132_DEU_HTML.htm
Dieser Zeitraum ist geprägt vom Herrschaftswechsel der Otakaren zu den Babenbergern, der Einführung eines eigenen Wappens und der Vollziehung des ersten gesonderten Landtags.
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§ 111d StPO Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/111d.html
(1) 1 Die Vollziehung der Beschlagnahme eines Gegenstandes hat die Wirkung eines VeräuÃerungsverbotes im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2 Die...
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§ 65 GWB Anordnung der sofortigen Vollziehung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/65.html
(1) Die Kartellbehörde kann in den Fällen des § 64 Abs. 1 die sofortige Vollziehung der Verfügung anordnen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder im...
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§ 882d ZPO Vollziehung der Eintragungsanordnung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=882d
(1) Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1
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§§ 916 bis 934 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=916-934
§§ 916 bis 934 ZPO Zivilprozessordnung
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§§ 111a bis 111d StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=111a-111d
§§ 111a bis 111d StPO Strafprozeßordnung
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§ 7 ErbStG Schenkungen unter Lebenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=7
(1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten 1. jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; 2. was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge
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§ 328 FamFG Aussetzung des Vollzugs Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=328
(1) Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 312 Nummer 4 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden. Die Aussetzung soll sechs Monate nicht überschreiten; sie kann bis zu einem Jahr verlängert werden.
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§ 928 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__928.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 933 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__933.html
Keine Beschreibung vorhanden.