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Unglücksfälle446 Ergebnisse für: Unglücksfällen
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Französischer Reality-Show "Koh-Lanta": Zwei Tote und ein Dopingfall | STERN.de
http://www.stern.de/kultur/tv/franzoesischer-reality-show-koh-lanta-zwei-tote-und-ein-dopingfall-1992877.html
"Koh-Lanta", die französische Variante des "Dschungelcamps", ist von Unglücksfällen überschattet worden: Ein Kandidat starb, der Team-Arzt brachte sich um.
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Caritas Wien: Caritas Wien
http://www.caritas-wien.at
Unabhängig von deren sozialer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit berät, begleitet und unterstützt die Caritas Menschen in schwierigen Lebenssituationen, mit Krankheit oder Behinderung, nach Unglücksfällen oder Katastrophen.
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Caritas Wien: Caritas Wien
https://www.caritas-wien.at/
Unabhängig von deren sozialer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit berät, begleitet und unterstützt die Caritas Menschen in schwierigen Lebenssituationen, mit Krankheit oder Behinderung, nach Unglücksfällen oder Katastrophen.
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THW
https://www.thw.de/
Das THW steht in Not- und Unglücksfällen der Bevölkerung mit Technik und Know How in Deutschland und weltweit helfend zur Seite. Als Einsatzorganisation des Bundes im Bevölkerungsschutz wird das THW zu 99 Prozent von ehrenamtlichen Kräften getragen.
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Bundesheer - Aufgaben der Streitkräfte
http://www.bundesheer.at/sk/index.shtml
Webauftritt des Österreichischen Bundesheeres
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THW
//www.thw.de/
Das THW steht in Not- und Unglücksfällen der Bevölkerung mit Technik und Know How in Deutschland und weltweit helfend zur Seite. Als Einsatzorganisation des Bundes im Bevölkerungsschutz wird das THW zu 99 Prozent von ehrenamtlichen Kräften getragen.
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THW
http://www.thw.de/DE/Startseite/startseite_node.html--
Das THW steht in Not- und Unglücksfällen der Bevölkerung mit Technik und Know How in Deutschland und weltweit helfend zur Seite. Als Einsatzorganisation des Bundes im Bevölkerungsschutz wird das THW zu 99 Prozent von ehrenamtlichen Kräften getragen.
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323c
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten
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THW
http://www.thw.de
Das THW steht in Not- und Unglücksfällen der Bevölkerung mit Technik und Know How in Deutschland und weltweit helfend zur Seite. Als Einsatzorganisation des Bundes im Bevölkerungsschutz wird das THW zu 99 Prozent von ehrenamtlichen Kräften getragen.
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THW
http://www.thw.de/
Das THW steht in Not- und Unglücksfällen der Bevölkerung mit Technik und Know How in Deutschland und weltweit helfend zur Seite. Als Einsatzorganisation des Bundes im Bevölkerungsschutz wird das THW zu 99 Prozent von ehrenamtlichen Kräften getragen.