68 Ergebnisse für: Rechtsmängel
-
Rechtsmängel
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/rechtsmangelgewaehrleistung.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
-
§ 452 BGB Schiffskauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/452.html
Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende...
-
§ 453 BGB Rechtskauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/453.html
(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. (2) Der Verkäufer trägt...
-
§ 435 BGB Rechtsmangel - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/435.html
1 Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend...
-
Rechtsmängel
http://auktion-und-recht.de/html/rechtsmangel.html#Diebesgut
Anwaltliche Seite zu dem Thema Online-Auktionen. Mit kostenlosen Informationen zum Ablauf von Internet-Versteigerungen, Teilnahmebedingungen, Verbraucherschutz, Impressumspflicht, Abmahnungen und Klagen uvm.
-
BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VIII ZR 16/05 - openJur
https://openjur.de/u/81450.html
I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 10. Zivilsenat, vom 9. Dezember 2004 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Oberlandesgericht auf ...
-
§ 2376 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2376.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 453 BGB Rechtskauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/453.html
(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. (2) Der Verkäufer trägt...
-
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
(1) 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2...