5 Ergebnisse für: Prüfungsantrags
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§ 38 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=38
Bis zum Beschluß über die Erteilung des Patents sind Änderungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben, die den Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern, zulässig, bis zum Eingang des Prüfungsantrags (§ 44) jedoch nur,
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§ 39 PatG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__39.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 38 PatG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__38.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur | Recherche | Biographische Datenbanken
http://bundesstiftung-aufarbeitung.de/wer-war-wer-in-der-ddr-%2363;-1424.html?ID=2409
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur trägt zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR bei.
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RIS - Kartellgesetz 2005 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004174
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