214 Ergebnisse für: Postdienstleistungen
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freesort - Ihr Partner rund um Geschäftspost & Postdienstleistungen
http://www.freesort.de/
Mit unserer täglichen Arbeit unterstützen wir unsere Kunden. Ob Geschäftspost, Briefkonsolidierung oder allg. Postdienstleistungen: Wir sind für Sie da.
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Meidericher Post schließt - Duisburg
http://www.lokalkompass.de/duisburg/ratgeber/meidericher-post-schliesst-d97850.html
Am Montag, 7. November, schließt das Postbank Finanzcenter an der Gabelsberger Straße in Meiderich. Tags darauf übernimmt ein Schreibwarenhändler am Haferacker 1 die Postdienstleistungen.
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§ 2 PTSG Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=2
(1) Postunternehmen haben folgende von ihnen erbrachte Postdienstleistungen aufrechtzuerhalten und für postbevorrechtigte Kunden (Postbevorrechtigte) vorrangig zu erbringen 1. die Beförderung von Briefsendungen im Sinne des Postgesetzes, deren
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§ 4 PostG Begriffsbestimmungen Postgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/2562/a36660.htm
Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen 1. Postdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind folgende gewerbsmäßig erbrachte Dienstleistungen a) die Beförderung von Briefsendungen, b) die Beförderung von
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PTSRNG Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung
http://www.buzer.de/gesetz/9671/index.htm#a170628
PTSRNG Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
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§ 4 PTSG Unterstützung der Feldpost Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=4
Postunternehmen haben die von der Bundeswehr betriebene Postversorgung ihrer Angehörigen und Einheiten im Einsatz (Feldpost) durch Postdienstleistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 zu unterstützen. Dabei haben sie jeder Person die
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§ 1 PTSG Anwendungsbereich Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die im Rahmen ihres geschäftsmäßig an die Öffentlichkeit gerichteten Angebots 1. die in diesem Gesetz bezeichneten Postdienstleistungen bundesweit erbringen (Postunternehmen), 2. die in
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§ 2 PTSG Anwendungsbereich Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG+1994&a=2
Dieses Gesetz gilt für folgende Unternehmen 1. die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG, 2. die Anbieter von Postdienstleistungen und 3. die Anbieter von
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BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
http://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/98oilkmn
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist das anerkannte Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland.
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PTSRNG Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung
http://www.buzer.de/gesetz/9671/index.htm#a170629
PTSRNG Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften