191 Ergebnisse für: Personenkreise
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§ 6 VersG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VersG/6.html
(1) Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden. (2) Pressevertreter können...
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Bauherrenpreis 2017 - Nominierungen — Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs
https://zv-architekten.at/bauherrenpreis-1/bauherrenpreis-nominierung-2017
Die Zentralvereinigung der Architektinnen und Architekten Österreichs verleiht seit 1967 regelmäßig den ›Bauherrenpreis‹. Dieser Preis honoriert Persönlichkeiten oder Personenkreise, die sich als BauherrIn oder AuftraggeberIn und MentorIn für die Baukultur…
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Bauherrenpreis — Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs
https://zv-architekten.at/bauherrenpreis-1
Der Bauherrenpreis, den die ZV der Architekten Österreichs seit 1967 vergibt, würdigt Beispiele hervorragender Architektur, die auf Grund intensiver Kooperation von BauherrInnen und ArchitektInnen zustande gekommen sind.
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§ 6 VersammlG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bauherrenpreis 2017 — Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs
https://zv-architekten.at/bauherrenpreis-1/bauherrenpreis-2017-preistraeger
Keine Beschreibung vorhanden.
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Dresden: Redner leugnet Holocaust auf Neonazikundgebung | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/dresden-demonstranten-blockieren-neonazis-gerhard-ittner
Vor dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens haben Hunderte Rechtsextreme in der Stadt demonstriert. Auf einer Kundgebung zog ein Neonazi den Holocaust in Zweifel.
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Zusatzbeitrag: BKK Hoesch
https://web.archive.org/web/20110621002042/http://www.bkk-hoesch.de/versicherte/zusatzbeitrag/
Zusatzbeitrag: Die Krankenkasse BKK Hoesch in Dortmund bietet umfangreichen Service für Gesundheitsvorsorge und Krankenversicherungsschutz
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Fassung § 264 SGB V a.F. bis 24.10.2015 (geändert durch Artikel 11 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/al51288-0.htm
Text § 264 SGB V a.F. in der Fassung vom 24.10.2015 (geändert durch Artikel 11 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722)