51 Ergebnisse für: Mitbesitzes
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§ 1206 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1206.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1081 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1081.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Internet-Portal "Westfälische Geschichte" / Landsberg zu Erwitte, von, Clemens August (1733 - 1785-06-12)
http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/ku.php?tab=per&ID=2937
Internet-Portal 'Westfälische Geschichte' - Online-Materialien zur Geschichte Westfalens
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§ 1232 BGB Nachstehende Pfandgläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1232.html
1 Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben. 2 Ist er nicht...
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§ 1256 BGB Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1256.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn es mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. 2 Das Erlöschen tritt nicht ein, solange die Forderung, für...
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§ 1215 BGB Verwahrungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1215.html
Der Pfandgläubiger ist zur Verwahrung des Pfandes verpflichtet.
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§ 1229 BGB Verbot der Verfallvereinbarung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1229.html
Eine vor dem Eintritt der Verkaufsberechtigung getroffene Vereinbarung, nach welcher dem Pfandgläubiger, falls er nicht oder nicht rechtzeitig befriedigt...
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§ 1209 BGB Rang des Pfandrechts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1209.html
Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maÃgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist.
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§ 1216 BGB Ersatz von Verwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1216.html
1 Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung...
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§ 1208 BGB Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1208.html
1 Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zur Zeit des Erwerbs des...