420 Ergebnisse für: Mietverhältnisses
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Mieterhöhung und Einordnung der Wohnung unter Berücksichtigung mieterseitiger Einbauten (Urteil) - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/mieterhoehung-und-einordnung-der-wohnung-unter-beruecksichtigung-mieterseiti
Für die Frage, wie die Mietwohnung zu Beginn des Mietverhältnisses ausgestattet ist, kommt es in erster Linie auf den Inhalt des Mietvertrags an. Behauptet der Vermieter eine über ...(Urteil)
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Mieterhöhung und Einordnung der Wohnung unter Berücksichtigung mieterseitiger Einbauten (Urteil) - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/mieterhoehung-und-einordnung-der-wohnung-unter-beruecksichtigung-mieterseitiger-einbauten.html
Für die Frage, wie die Mietwohnung zu Beginn des Mietverhältnisses ausgestattet ist, kommt es in erster Linie auf den Inhalt des Mietvertrags an. Behauptet der Vermieter eine über ...(Urteil)
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses: Mietkaution unterliegt Verjährung - n-tv.de
http://www.n-tv.de/ratgeber/Mietkaution-unterliegt-Verjaehrung-article10675061.html
Mieter sollten den Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution nicht auf die lange Bank schieben - das Recht auf Rückerstattung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
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§ 556d BGB Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=556d
(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche
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§ 542 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__542.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 535 bis 547 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=535-547
§§ 535 bis 547 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 545 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 574a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 535 bis 548 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=535-548
§§ 535 bis 548 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 564 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html
Keine Beschreibung vorhanden.