60 Ergebnisse für: Handelsbrauch
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Ausfuhrrisiko • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausfuhrrisiko.html
Lexikon Online ᐅAusfuhrrisiko: Exportrisiko. Mit dem Ausfuhrgeschäft verbundene Wagnisse. Je nach Handelsrecht, Handelsbrauch oder Vertrag vom Verkäufer oder Käufer zu tragen. Bei bestimmten Ausfuhren aus Deutschland wird ein Teil der Risiken vom Bund in…
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BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 271/63 - Kauf eines Schiffes ; Zahlung einer Maklerprovision ; Wirksamkeit eines Vertrages
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1965-12-01/viii-zr-271_63/
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BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 271/63 - Kauf eines Schiffes ; Zahlung einer Maklerprovision ; Wirksamkeit eines Vertrages
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1965-12-01/viii-zr-271_63
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Begriffsbestimmungen für Kölnisch Wasser | IKW
https://www.ikw.org/schoenheitspflege/themen/detail/begriffsbestimmungen-fuer-koelnisch-wasser-22/
Kölnisch Wasser (Eau de Cologne) ist ein nach der herkömmlichen Art hergestelltes, mindestens 70 Raumhundertteile Weingeist (Ethylalkohol) enthaltendes Duftwasser.
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BGH, 02.05.1983 - VIII ZR 38/83 - Voraussetzungen, Inhalt und Wirkungen eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten abgeschlossenen Kaufgeschäft ; Verladung von Koks auf Schiffe in Belgien; Üblichkeit der Probenahme vom Förderband als Handelsbrauch; Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf Grund Nichtentsendung eines Sachverständigen zur Probenentnahme und Nichtabnahme der Ware; Recht zur Abnahmeverweigerung
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1983-05-02/viii-zr-38_83
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BGH, 20.05.1952 - I ZR 140/51 - Verbot der Deckladung als ein althergebrachter Bestandteil des Seerechts fast aller Nationen; Form der Zustimmung des Abladers zur Decksverladung seiner Güter ; Freizeichnung des Frachtführers den Ladungsinteressenten gegenüber von der Verantwortlichkeit, die aus der Übernahme einer Deckladung überhaupt entsteht; Erforderlichkeit der Aufnahme eines Deckladungsvorbehaltes in die Konnosementsbedingungen ; Ersetzung der Zustimmung des Abladers zur Deckverladung durch einen im Abladehafen bestehenden Handelsbrauch; Haftung des Verfrachters gegenüber den Ladungsbeteiligten für den Verlust oder die Beschädigung von Gütern
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1952-05-20/i-zr-140_51/
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RIS - Unternehmensgesetzbuch § 346 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40069959
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RG, 11.03.1932 - II 307/31 | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/entscheidung/1122
**1. Was ist unter Fehlern zu verstehen, die nach § 459 BGB den Wert oder die Tauglichkeit einer Sache zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern?
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BGH, 14.11.1951 - II ZR 41/51 - Rechtsmittel
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1951-11-14/ii-zr-41_51/
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