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Geldforderungen217 Ergebnisse für: Geldforderung
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§ 802c ZPO Vermögensauskunft des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html
(1) 1 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen...
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§ 354a HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/354a.html
(1) 1 Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäà § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das...
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§ 916 ZPO Arrestanspruch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/916.html
(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines...
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schleswig-holstein.de - Landgerichtsbezirk - Zentrales Mahngericht
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGSchleswig/Zentrales-Mahngericht/_documents/Zentrales_Mahngericht.html
Das gerichtliche Mahnverfahren soll es Ihnen als Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf eine einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangvollstreckung geeigneten Titel zu erreichen.
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§ 802c ZPO Vermögensauskunft des Schuldners Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802c
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein
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§ 835 ZPO Überweisung einer Geldforderung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=835
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit
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§ 354a HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=354a
(1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein
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§ 835 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__835.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 ArbGG Prozessvertretung Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=11
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt
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§ 309 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__309.html
Keine Beschreibung vorhanden.