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Ermittlungsbefugnisse42 Ergebnisse für: Ermittlungsbefugnis
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§ 161 StPO Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/161.html
(1) 1 Zu dem in § 160 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art...
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§ 161 StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__161.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 160 StPO Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/160.html
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer EntschlieÃung...
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§ 160 StPO Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer EntschlieÃung...
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§§ 158 bis 169a StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=158-169a
§§ 158 bis 169a StPO Strafprozeßordnung
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§ 170 StPO Entscheidung über eine Anklageerhebung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaà zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer...
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§ 163c StPO Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/163c.html
(1) 1 Eine von einer MaÃnahme nach § 163b betroffene Person darf in keinem Fall länger als zur Feststellung ihrer Identität unerläÃlich festgehalten werden....
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§ 171 StPO Einstellungsbescheid - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/171.html
1 Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluà der Ermittlungen die...
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§ 163b StPO MaÃnahmen zur Identitätsfeststellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/163b.html
(1) 1 Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität...
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§§ 160 bis 177 StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=160-177
§§ 160 bis 177 StPO Strafprozeßordnung