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Dosierte50 Ergebnisse für: Dosiswerte
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NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NDWV&f=1
NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung
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NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+zur+Festlegung+von+Dosiswerten+f%C3%BCr+fr%C3%BChe+Notfallschutzma%C3%9Fnahmen+(Notfall
NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung
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NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+zur+Festlegung+von+Dosiswerten+f%C3%BCr+fr%C3%BChe+Notfallschutzma%C3%9Fnahmen+(Notfall-Dosiswerte-Verordnung+%E2%80%93+NDWV)&f=1
NDWV Notfall-Dosiswerte-Verordnung
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§ 94 StrlSchG Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=94
(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit legt für mögliche Notfälle durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Dosiswerte fest, die als radiologisches Kriterium für die Angemessenheit
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§ 3 NDWV Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten Notfall-Dosiswerte-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NDWV&a=3
(1) Radiologisches Kriterium für die Angemessenheit einer Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten ist 1. für betroffene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Schwangere eine Folge-Organ-Äquivalentdosis der
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§ 4 NDWV Evakuierung Notfall-Dosiswerte-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NDWV&a=4
(1) Radiologisches Kriterium für die Angemessenheit einer Evakuierung ist eine effektive Dosis von 100 Millisievert, die betroffene Personen ohne Schutzmaßnahmen bei einem Daueraufenthalt im Freien innerhalb von sieben Tagen erhalten
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§ 2 NDWV Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden Notfall-Dosiswerte-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NDWV&a=2
(1) Radiologisches Kriterium für die Angemessenheit einer Aufforderung der Bevölkerung zum Aufenthalt in Gebäuden ist eine effektive Dosis von 10 Millisievert, die betroffene Personen ohne Schutzmaßnahmen bei einem Daueraufenthalt im
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§ 1 StrlSchV Begriffsbestimmungen Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV&a=1
(1) Ableitung Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (2) Äquivalentdosis Produkt aus der Energiedosis im ICRU-Weichteilgewebe und dem Qualitätsfaktor Q
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"Schmutzige Bombe"
https://web.archive.org/web/20070202070636/http://www.bfs.de/ion/papiere/schmutzige_bombe.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Teil 3 StrlSchG Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12623/b29501.htm
Teil 3 StrlSchG Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen Strahlenschutzgesetz