2,251 Ergebnisse für: Beurkundung
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Eheschließungen und Lebenspartnerschaften - Berlin.de
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/eheschliessungen-und-lebenspartnerschaften/artikel.178092.php
Anmeldung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, Termine, Ehefähigkeitszeugnisse, Beurkundung von im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaften
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§ 311 StGB (Strafgesetzbuch), Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/311_Falsche_Beurkundung_und_Beglaubigung_im_Amt_StGB.html
§ 311 StGB Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich
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§ 518 BGB Form des Schenkungsversprechens - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/518.html
(1) 1 Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. 2...
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Berlin: Braun lässt Amt als Verbraucherschutzsenator ruhen - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article13762997/Braun-laesst-Amt-als-Verbraucherschutzsenator-ruhen.html
Wegen der Beurkundung von fragwürdigen Immobiliengeschäften steht Michael Braun in der Kritik. Jetzt gibt er einen Teil seines Amtes ab, will aber Justizsenator bleiben.
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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§ 4 BeurkG Ablehnung der Beurkundung Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=4
Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2012 - 3 (4) Ss 561/11; 3 (4) Ss 561/11 - AK 238/11 - openJur
https://openjur.de/u/357978.html
Die Bewirkung der Beurkundung einer nicht geschehenen Tatsache i.S.d. § 271 Abs. 1 StGB erfasst nicht den Fall, dass durch Täuschung eine Tatsache eintritt, die dann als geschehen beurkundet wird.
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§ 31 GNotKG Besonderer Kostenschuldner Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=31
(1) Schuldner der Kosten, die für die Beurkundung des Zuschlags bei der freiwilligen Versteigerung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts anfallen, ist vorbehaltlich des § 29 Nummer 3 nur der Ersteher. (2) Für die
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§ 10 PStG Auskunfts- und Nachweispflicht Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=10
(1) Die nach diesem Gesetz zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Personenstandsfalls erforderlichen Angaben zu machen, soweit diese nicht Registern entnommen werden können, zu denen das Standesamt einen Zugang hat. (2)