102 Ergebnisse für: Außenwirtschaftsverordnung
-
-
§§ 55 bis 62 AWV Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=55-62
§§ 55 bis 62 AWV Außenwirtschaftsverordnung
-
Neustrukturierung der Ausfuhrliste zum 1. September 2013
https://www.awb-international.de/news/details/article/neustrukturierung-der-ausfuhrliste-zum-1-september-2013/
Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und...
-
§ 81 AWV Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=81
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 eine Boykott-Erklärung abgibt, 2. ohne Genehmigung nach § 10 Satz
-
§ 71 AWV Meldefristen Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=71
(1) Meldungen gemäß § 64 nach Anlage K3 sind einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit der Meldepflichtige nicht bilanziert, des sechsten auf den 31.
-
§ 67 AWV Meldung von Zahlungen Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=67
(1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie 1. von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende
-
§ 66 AWV Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=66
(1) Inländer, ausgenommen natürliche Personen, monetäre Finanzinstitute gemäß Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Bilanz des
-
§ 7 AWV Boykotterklärung Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=7
Die Abgabe einer Erklärung im Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich ein Inländer an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt (Boykott-Erklärung), ist verboten. Satz 1 gilt nicht für eine Erklärung, die abgegeben
-
§ 32 AWV Einfuhrdokumente Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=32
(1) Wird die Einfuhrabfertigung elektronisch beantragt, hat der Einführer sicherzustellen, dass die nachstehend genannten Dokumente zum Zeitpunkt der Beantragung der Einfuhrabfertigung bei ihm oder seinem Vertreter vorhanden sind 1. die Rechnung
-
§ 36 AWV Vorherige Einfuhrüberwachung Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=36
(1) Unterliegt die Einfuhr einer Ware auf Grund eines Rechtsakts der Europäischen Union der Überwachung, so wird bei der genehmigungsfreien Einfuhr auf Antrag ein Überwachungsdokument auf einem Einfuhrdokument nach den Rechtsakten der