199 Ergebnisse für: Außenprüfung
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Steuerliche Außenprüfung: (Betriebsprüfung) - Steuerfahndung - Steueraufsicht - Heinz Mösbauer - Google Books
https://books.google.de/books?id=4CiQkOqBq-kC&pg=PA162&dq=Gesch%C3%A4ftsr%C3%A4ume&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Gesch%C3%A
Studien- und Handbuch für den juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchs der Prüfdienste der Finanzverwaltung, aber natürlich auch für Unternehmen, insbesondere für die Steuerabteilungen. Themen u.a.: Begriff, Wesen und Art der Außenprüfung…
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§ 201 AO Schlussbesprechung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=201
(1) Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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Finanzverwaltung.co.de - Ihr Finanzverwaltung Shop
http://www.finanzverwaltung.co.de
Das deutsche Steuerrecht, Immobilien im Umsatzsteuerrecht, Basiswissen Steuerrecht (Steuerrecht kompakt), Funktionsverlagerung und Verrechnungspreise, Umsatzsteuer in der Außenprüfung und der Rechtsbehelfsbearbeitung als eBook Download von Wolfgang…
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http://www.selbstanzeige.co.de
Hoeness, Wilsberg: MünsterLeaks / Straße der Tränen, Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht. Erneute Verschärfung der Anforderungen zum 1. Januar 2015 als Buch von Florian Wehner, Gesamtausgabe 06. Philosophie des Geldes, …
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Zoll online - Zoll- und Außenprüfungen
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Pruefungen-Steueraufsicht/Zoll-und-Aussenpruefungen/zoll-und-aussenpruefungen_node.html
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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Kassensturz • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kassensturz.html
Lexikon Online ᐅKassensturz: Zählung des tatsächlich vorhandenen Kassenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt; als Maßnahme der Kassenprüfung (Außenprüfung) verbunden mit anschließendem Vergleich des buchmäßigen Kassensollbestandes, um Ordnungsmäßigkeit…
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§ 203 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__203.html
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§ 42f EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42f.html
Keine Beschreibung vorhanden.