409 Ergebnisse für: Arbeitnehmerin
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Art. 31 GRCh Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GRCh/31.html
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. (2) Jede Arbeitnehmerin und jeder...
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Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/357/Seite.3570000.html
Aktuelle Informationen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz, Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber
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§ 162 SGB III Teilarbeitslosengeld Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=162
(1) Anspruch auf Teilarbeitslosengeld hat, wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 1. teilarbeitslos ist, 2. sich teilarbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt hat. (2) Für das Teilarbeitslosengeld
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§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=159
(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der
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§ 17 BEEG Urlaub Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BEEG&a=17
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder
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§ 1 MiLoG Mindestlohn Mindestlohngesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MiLoG&a=1
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je
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Keine Kündigung des Arbeitsvertrags am Sonntag | Recht | Haufe
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/keine-kuendigung-des-arbeitsvertrags-am-sonntag_218_327988.html
Eine Arbeitnehmerin ist auch dann nicht verpflichtet, sonntags in den Briefkasten zu schauen, wenn sie an Sonntagen arbeitet. Die an einem Sonntag in den Briefkasten geworfene Kündigung des Arbeitgebers gilt erst am darauf folgenden Montag als zugegangen.…
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NÖAAB: Sandra Kern folgt Bernhard Ebner - noe.ORF.at
https://noe.orf.at/news/stories/2737071/
Der NÖAAB hat am Donnerstag Sandra Kern als neue Landesgeschäftsführerin vorgestellt. Die 43-Jährige folgt auf Bernhard Ebner, dem neuen Landesgeschäftsführer der ÖVP. Kern wurde vom Landespräsidium einstimmig gewählt.
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit (§ 18 Abs. 1 Satz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03012007_204292603000.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 106 SGB 3 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__106.html
Keine Beschreibung vorhanden.