70 Ergebnisse für: Anteilsinhaber
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§ 13 SpruchG Wirkung der Entscheidung Spruchverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SpruchG&a=13
Die Entscheidung wird erst mit der Rechtskraft wirksam. Sie wirkt für und gegen alle, einschließlich derjenigen Anteilsinhaber, die bereits gegen die ursprünglich angebotene Barabfindung oder sonstige Abfindung aus dem betroffenen
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§ 233 UmwG Beschluà der Versammlung der Anteilsinhaber - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/umwg/233.html
(1) Der Umwandlungsbeschluà der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung bedarf, wenn die formwechselnde Gesellschaft die Rechtsform einer...
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§§ 190 bis 304 UmwG Umwandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UmwG&a=190-304
§§ 190 bis 304 UmwG Umwandlungsgesetz
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§ 29 UmwG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/__29.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 UmwG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/__20.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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UmwG - Umwandlungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/BJNR321010994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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UmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/umwg_1995/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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REITG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/reitg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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REITG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/reitg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 SpruchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/spruchg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.