481 Ergebnisse für: Amtsbezeichnungen
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Anlage III BBesG (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bbesg&a=Anlage+III
Vorbemerkungen 1. Amtsbezeichnungen Weibliche Richter und Staatsanwälte führen die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form. 2. Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten
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CopZone - Amtsbezeichnungen
http://www.copzone.de/die-amtsbezeichnungen-und-besoldungsgruppen
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Anlage 1 BLV (zu § 9 Absatz 1) Bundeslaufbahnverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=blv&a=anlage+1
Nr. Laufbahngruppe Zu den Laufbahnen der Laufbahngruppe gehörende Ämter Amtsbezeichnungen 1 Einfacher Dienst 2 Besoldungsgruppe A 2 Oberamtsgehilfin/Oberamtsgehilfe; Wachtmeisterin/Wachtmeister 3 Besoldungsgruppe A 3
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"Amtsbezeichnung eines sogenannten" - Google-Suche
https://www.google.de/search?q=%22Amtsbezeichnung+eines+sogenannten%22&gws_rd=cr&ei=zx0QVbTYAcO9ygP3zIGYCw#tbm=bks&q=%22Amtsbeze
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"Amtsbezeichnung eines sogenannten" - Google-Suche
https://www.google.de/search?q=%22Amtsbezeichnung+eines+sogenannten%22&gws_rd=cr&ei=zx0QVbTYAcO9ygP3zIGYCw#q=%22Amtsbezeichnung+
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"Amtsbezeichnung eines sogenannten" - Google-Suche
https://www.google.de/search?q=%22Amtsbezeichnung+eines+sogenannten%22&gws_rd=cr&ei=zx0QVbTYAcO9ygP3zIGYCw#tbm=bks&q=%22amtsbeze
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§ 1 LAP-hDArchivV Laufbahnämter Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LAP-hDArchivV&a=1
(1) Die Laufbahn des höheren Archivdienstes des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn. (2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen 1. im
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§ 19a DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__19a.html
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§ 86 BBG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__86.html
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ÃlV - 2. BesVNG - Verordnung zur Ãberleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ãmter und über die künftig wegfallenden Ãmter
https://www.gesetze-im-internet.de/besvng2_lv/BJNR026080975.html
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