353 Ergebnisse für: Abrufs
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Wikipedia korrekt zitieren | heise online
http://www.heise.de/newsticker/Wikipedia-korrekt-zitieren--/meldung/145444
Beim Zitieren von Wikipedia-Artikeln sollten wenigstens Juristen den Zeitpunkt des Abrufs und den Permanentlink in den Quellennachweisen aufnehmen.
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Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt? - News - CHIP
https://web.archive.org/web/20131213194000/http://www.chip.de/news/Redtube-Wurden-die-Opfer-in-die-Falle-gelockt_66033141.html
Seit die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) mehr als 10.000 Deutsche wegen des angeblich illegalen Abrufs von Porno-Videos auf Redtube.com abgemahnt hat, wird die Frage nach der Herkunft der Userdaten heià diskutiert. Inzwischen gibt es einige…
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§ 5 AbLaV Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=5
(1) Ungeachtet weiterer Anforderungen aus dieser Verordnung können Anbieter nur dann ein Vorverfahren nach § 9 durchlaufen und an Ausschreibungsverfahren nach § 8 teilnehmen, wenn 1. die angebotene Abschaltleistung von sofort abschaltbaren
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PrümVtrAG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pr_mvtrag/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5420140102143952794
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
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§ 112 TKG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 492 StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__492.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 AbLaV Vergütung abschaltbarer Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=4
(1) Anbieter, die sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, erhalten eine Vergütung. (2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich