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Rechtsabbiegen - Vorrang von Fußgängern und Radfahrern in gleicher Fahrtrichtung - Vorrang vor entgegenkommendem Linksabbieger
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsAbbiegen.php#100
Rechtsabbiegen - Vorrang von Fußgängern und Radfahrern in gleicher Fahrtrichtung - besondere Sorgfalt - Vorrang vor entgegenkommendem Linksabbieger - Das Rechtsabbiegen ist ein Unterfall des allgemeinen Abbiegens; daher sind auch die allgemeinen…