1 Ergebnisse für: 9haben
-
§ 34a GewO Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html
(1) 1 Wer gewerbsmäÃig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2 Die Erlaubnis...