1 Ergebnisse für: 974717

  • Thumbnail
    http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/europaeischer-gerichtshof-urlaubsanspruch-gilt-bis-in-den-tod-a-974717.html

    Wer nicht lebt, braucht keinen Urlaub mehr - diesen Grundsatz deutscher Gerichte hat der Europäische Gerichtshof gekippt. Damit kann sich eine Witwe 140,5 Tage Jahresurlaub ihres verstorbenen Gatten auszahlen lassen.



Ähnliche Suchbegriffe