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Europäischer Gerichtshof: Urlaubsanspruch gilt bis in den Tod - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/europaeischer-gerichtshof-urlaubsanspruch-gilt-bis-in-den-tod-a-974717.html
Wer nicht lebt, braucht keinen Urlaub mehr - diesen Grundsatz deutscher Gerichte hat der Europäische Gerichtshof gekippt. Damit kann sich eine Witwe 140,5 Tage Jahresurlaub ihres verstorbenen Gatten auszahlen lassen.